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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg2 · Frage 552

Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln.
  2. BAbgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen.✓ richtig
  3. CGrundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln.
  4. DGenetische Veränderung des Saatgutes mit verbesserten Pflanzenschutzeigenschaften (z. B. Trockenresistenz, Immunität gegenüber bestimmten Krankheitserregern).

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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