Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg2 · Frage 177
Wer wird für das Schätzen von Wildschäden im Wald durch die untere Jagdbehörde bestimmt?
Antwortmöglichkeiten
- AWildschadensschätzer
- BKreisjägermeister
- CForstsachverständiger✓ richtig
- DJagdberater
- EMediator
- FZertifizierer (in der Regel von PEFC oder FSC)
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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