Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg2 · Frage 152
Welche der nachgenannten Wildarten verursachen Wildschäden, die nach dem Bundesjagdgesetz zu ersetzen sind?
Antwortmöglichkeiten
- ASchalenwild, Fasan und Kaninchen.✓ richtig
- BRaubwild, Graugans und Taube.
- CAlles Haarwild, Fuchs und Waschbär.
- DSchwarzwild, Rehwild, Rotwild, Nilgans und Hase.
- EIm Bundesjagdgesetz existiert keine Regelung zum Ersatz von Wildschäden.
- FDie Regulation von Wildschäden wird bundeslandspezifisch in den jeweiligen Landesjagdgesetzen festgelegt.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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