Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 361
Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu treffen zu?
Antwortmöglichkeiten
- AVor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen.✓ richtig
- BFeucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden.
- CNicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden.✓ richtig
- DPatronen mit geringerem Kaliber können bei gleicher Hülsenlänge aus Waffen mit größerem Kaliber verschossen werden (z. B. 6,5 x 57 R aus 7 x 57 R).
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Thüringen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.