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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 349

Dürfen Sie als Jäger ohne weitere Erlaubnis auf einem Waldspaziergang außerhalb Ihres Jagdbezirks aus Sicherheitsgründen Ihre auf Sie registrierte Pistole zusammen mit Ihrem Jahresjagdschein mit sich führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, immer.
  2. BJa, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
  3. CJa, aber nur in Verbindung mit Personalausweis und Waffenbesitzkarte.
  4. DNein.✓ richtig
  5. EJa, aber nur bei einer besonderen Gefahrenlage für mich.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

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