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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 336

Ein Handwerker schweißt durch Anbau verschiedener Teile einen Gewehrlauf mit Patronenlager zu einem Kerzenständer um. Was ist der "Kerzenständer" waffenrechtlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Waffenrecht ist nun nicht mehr anwendbar. Von diesem Teil geht keine Gefahr mehr aus.
  2. BDieses Gerät darf man trotzdem erst ab 18 Jahren im Handel frei erwerben.
  3. CDer "Kerzenständer" ist waffenrechtlich noch immer ein Lauf, als solcher wesentliches Teil einer Schusswaffe und diesen gleichzusetzen.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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