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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 299

Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGrundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-I entspricht.✓ richtig
  2. BIn unbewohnten Jagdhütten ist eine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen nicht zulässig.
  3. CWaffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, die bereits vor dem 7. Juli 2017 zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen genutzt wurden, können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden.✓ richtig
  4. DWaffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und anschließend vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden.
  5. EIn Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 dürfen Kurzwaffen immer zusammen mit der zugehörigen Munition aufbewahrt werden.

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

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