Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 273
Sie besitzen eine Bockdoppelflinte im Kaliber 12/70 mit Halb- und Vollchoke und Normalbeschuss. Dürfen Sie daraus Stahlschrotpatronen verschießen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, weil hierfür ein gesonderter Stahlschrotbeschuss erforderlich ist.
- BJa, wenn Stahlschrot ausschließlich im unteren Lauf (Halbchoke) verwendet wird.
- CJa, wenn Patronen mit normaler Ladung und max. 3,25 Millimeter Schrotgröße verwendet werden.✓ richtig
- DJa, weil bei der Jagdausübung in Thüringen generell keine bleihaltige Schrotmunition verwendet werden darf.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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