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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 161

Sie beabsichtigen, fortwährend zwei ihrer erlaubnispflichtigen Jagd- Langwaffen in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude (Jagdhütte) aufzubewahren. Was müssen Sie beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Aufbewahrung kann in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung erfolgen.
  2. BIn einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen keine Jagdwaffen dauerhaft aufbewahrt werden.
  3. CDie Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der DIN - Norm EN 1143-1- Widerstandsgrad 1 - entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen.✓ richtig
  4. DDas der Aufbewahrung der Jagdwaffen dienende Sicherheitsbehältnis darf von außen nicht einsehbar sein.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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