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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 149

Ein Jagdscheininhaber hat auf seiner Waffenbesitzkarte nur eine Flinte im Kaliber 16/70 eingetragen. Darf er auch Schrotpatronen mit einem anderen Kaliber erwerben?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur, wenn er eine in der Waffenbesitzkarte eingetragene Erwerbsberechtigung besitzt.
  2. BJa, aber nur im Kaliber 16/65 und 16/67,5.
  3. CNein, er darf nur Munition für das eingetragene Kaliber erwerben.
  4. DJa.✓ richtig
  5. EJa, aber nur im Kaliber 16 oder kleiner.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

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