Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 44
Welche Dokumente außer dem Jagdschein muss ein Jagdausübender bei sich tragen, wenn er die Jagd mit einem ausgeliehenen Drilling ausübt?
Antwortmöglichkeiten
- ADie eigene Waffenbesitzkarte und die Waffenbesitzkarte der ausleihenden Person.
- BDer Jagdschein ist ausreichend.
- CPersonalausweis oder Reisepass und den Nachweis der Waffenüberlassung.✓ richtig
- DNur den Personalausweis oder den Reisepass.
- ESeine eigene Waffenbesitzkarte.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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