Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 43
Während ihrer Abwesenheit möchten Mitarbeitende der zuständigen Waffenbehörde die Aufbewahrung ihrer Waffen prüfen. Muss Ihr Mitbewohner, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, die Mitarbeitenden der Waffenbehörde gewähren lassen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, denn auch hier besteht eine Mitwirkungspflicht.
- BJa, denn sonst entsteht ein Verdachtsmoment.
- CNein, es besteht keine Mitwirkungspflicht für den Mitbewohner.✓ richtig
- DJa, denn andernfalls macht sich der Mitbewohner strafbar.
- EJa, wenn sich die Mitarbeitenden der Waffenbehörde ordnungsgemäß ausgewiesen haben.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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