Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 41
Ist ein Jäger mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die sein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk uneingeschränkt zu führen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CJa, aber nur, wenn er dies bei der zuständigen unteren Jagdbehörde zuvor angezeigt hat.
- DJa, aber nur, wenn er Forstbeamter ist.
- EJa, wenn er älter als 21 Jahre ist.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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