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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 38

Ein Jagdscheininhaber veräußert (verkauft) auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss er als Überlasser daraufhin veranlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AÜberlassungsanzeige innerhalb eines Monats bei seiner zuständigen Behörde.
  2. BÜberlassungsanzeige innerhalb von zwei Wochen bei seiner zuständigen Behörde.✓ richtig
  3. COhne Voreintragung der Waffe in die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ist der Verkauf nicht zulässig.
  4. DMitteilung an die Waffenbehörde des Erwerbers binnen 2 Wochen.
  5. EDer Überlasser muss nichts veranlassen. Nur der Erwerber ist verpflichtet, den Erwerb der Waffe bei seiner zuständigen Behörde anzuzeigen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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