Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 37
Ein Jagdscheininhaber besitzt einen Drilling, der in seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen ist. Benötigt er zum Erwerb eines Einstecklaufes für diesen Drilling einen entsprechenden waffenrechtlichen Voreintrag in seiner WBK?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CNein, aber eine gesonderte Erwerbsberechtigung.
- DJa, wenn der Einstecklauf ein hochwildtaugliches Kaliber aufweist.
- EJa, wenn der Jagdscheininhaber nicht bereits eine Waffe im Kaliber des Einstecklaufs besitzt.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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