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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 36

Innerhalb welcher Fristangabe haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe bei der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AInnerhalb eines Monats.
  2. BInnerhalb von zwei Wochen.
  3. CInnerhalb einer Woche.
  4. DUnverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern.✓ richtig
  5. EInnerhalb von zwei Monaten.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

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