Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 35
Benötigt der Inhaber eines gültigen Jagdscheins zum Erwerb der ersten Langwaffe eine Waffenbesitzkarte?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CNein, es sei denn, die Langwaffe ist kürzer als 60 Zentimeter.
- DJa, aber nur für den Erwerb von Büchsen und kombinierten Waffen.
- EJa, wenn der Jagdscheininhaber älter als 18, aber jünger als 21 Jahre ist.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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