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Jägerprüfung Thüringen · Sachgebiet th_sg1 · Frage 23

Ist das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen erlaubnispflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
  2. BJa, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.✓ richtig
  3. CJa, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Jagdgesetz.
  4. DNein, das Widerladen ist für Jäger aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulässig.
  5. ENein, weil der Jäger bereits durch das Bestehen der Jägerprüfung dazu befugt ist.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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