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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 366

Ein Jäger sieht, wie ein Hirsch im Nachbarjagdbezirk einen Wanderer angreift. Da die lebensgefährliche Situation auf andere Weise nicht abwendbar ist, erschießt der Jäger im fremden Jagdbezirk den Hirsch. Was ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Schuss war durch Notstand geboten.✓ richtig
  2. BDer Schuss war durch Notwehr geboten.
  3. CDer Jäger durfte in dem fremden Jagdbezirk nicht jagen - also den Hirsch nicht töten - und hat deshalb mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  4. DDer Jäger durfte in dem fremden Jagdbezirk die Waffe nicht gebrauchen und hat deshalb mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  5. EWegen des Gebotes der Verhältnismäßigkeit hätte der Jäger den Hirsch nur krankschießen, aber nicht töten dürfen.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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