Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 365
An wen darf der Jäger als Lebensmittelunternehmer selbst hergestellten, geräucherten Wildschinken abgeben?
Antwortmöglichkeiten
- AAn Endverbraucher.✓ richtig
- BAn Einzelhändler einschließlich Gastronomiebetriebe.
- CAn zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe.
- DNur an den eigenen Familienkreis.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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