Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 363
Ein wildernder Hund reißt in Ihrem Jagdbezirk vor Ihren Augen einen kapitalen Rehbock, der bei Ihrem Eintreffen zwar verendet aber noch warm ist. Was ist erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- ASie dürfen den Rehbock verschenken.
- BSie dürfen den Rehbock an eine Metzgerei verkaufen.
- CSie dürfen den Rehbock nach einer Fleischuntersuchung durch eine kundige Person an eine Gaststätte verkaufen.
- DSie dürfen die Trophäe präparieren lassen.✓ richtig
- ESie dürfen den Rehbock über die Tierkörperbeseitigung entsorgen.✓ richtig
Lösung
Antworten D, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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