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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 358

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABundesjagdgesetz
  2. BBundesartenschutzverordnu ng
  3. CBundeswildschutzverordnun g✓ richtig
  4. DBundesnaturschutzgesetz
  5. EBundesjagdzeitenverordnung

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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