Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 357
Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnun g bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?
Antwortmöglichkeiten
- AHierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnun g.
- BBestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein.✓ richtig
- CDer Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.✓ richtig
- DAlle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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