Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 357

Was beinhaltet die Bundeswildschutzverordnun g bezüglich der Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHierzu steht nichts in der Bundeswildschutzverordnun g.
  2. BBestimmte Tiere müssen dauerhaft und unverwechselbar gekennzeichnet sein.✓ richtig
  3. CDer Bestand bestimmter Tierarten ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.✓ richtig
  4. DAlle erlegten Wildtiere sind in einer Abschussliste einzutragen.

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.