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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 347

Welche tot aufgefundenen Arten dürfen Sie sich als Jagdpächter in Ihrem Jagdbezirk aneignen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUhu
  2. BKnäkente✓ richtig
  3. CTannenhäher
  4. DSchleiereule
  5. EHaubentaucher✓ richtig

Lösung

Antworten B, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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