Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 338
Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.✓ richtig
- BJa, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden.
- CJa, wenn es keinen Jagdpächter gibt.
- DNein.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.