Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 331
Sie beschießen am 3. Oktober auf der Einzeljagd in der Nähe der Jagdbezirksgrenze ein Damschmaltier. Das Stück zeichnet stark und flüchtet über die Grenze in den benachbarten Jagdbezirk und verendet dort. Auf wessen Abschussplan wird die Erlegung des Damschmaltiers angerechnet?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Damschmaltier wird auf den Abschussplan des Jagdbezirks angerechnet, in welchem das Stück beschossen wurde.
- BDas Damschmaltier wird auf den Abschussplan des Nachbarjagdbezirks angerechnet, in welchem das Stück zur Strecke gekommen ist.✓ richtig
- CDas Damschmaltier wird nur auf den Abschussplan der zuständigen Hegegemeinschaft angerechnet.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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