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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 328

In welchem Zeitraum kann in Thüringen Rotwild in den Einstandsgebieten auch ohne Feststellung der Notzeit mit Zustimmung des Jagdvorstandes der jeweiligen Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbezirksinhabers gefüttert werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich 15. Januar.
  2. BIn der Zeit vom 1. November bis einschließlich 31. Januar.
  3. CIn der Zeit vom 1. Dezember bis einschließlich 31. März.
  4. DIn der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 31. März.
  5. EIn der Zeit vom 16. Januar bis einschließlich 31. März.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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