Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 317
Ihr Jagdbezirk in Thüringen hat eine zusammenhängend bejagbare Flächengröße von 380 Hektar. Wie viele Kirrungen dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk anlegen?
Antwortmöglichkeiten
- AEine Kirrung.
- BZwei Kirrungen.
- CDrei Kirrungen.✓ richtig
- DVier Kirrungen.
- EFünf Kirrungen.
- FSechs Kirrungen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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