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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 295

Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AInnerhalb von einer Woche.
  2. BInnerhalb von zwei Wochen.
  3. CInnerhalb von drei Wochen.✓ richtig
  4. DInnerhalb von vier Wochen.
  5. EInnerhalb von fünf Wochen.
  6. FInnerhalb von sechs Wochen.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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