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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 293

Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, das ist zulässig.✓ richtig
  2. BDas ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt.
  3. CNein, das ist nicht zulässig.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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