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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 292

Was ist richtig? Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Akraft Gesetzes als eigenes Recht.✓ richtig
  2. Bmittels Verleihung durch die oberste Jagdbehörde.
  3. Cmittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde.
  4. Ddurch Vereinbarung mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  5. Eüberhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur der Jagdaufseher.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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