Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 291
Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen. Was ist zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AEr darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen.
- BEr darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten.
- CEr muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.✓ richtig
- DEr kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben lassen.
- EEr darf Tagesjagdscheine erwerben.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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