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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 291

Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen. Was ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen.
  2. BEr darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten.
  3. CEr muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.✓ richtig
  4. DEr kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben lassen.
  5. EEr darf Tagesjagdscheine erwerben.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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