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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 289

Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden.
  2. BDer Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Jagdbezirks.✓ richtig
  3. CNur Polizeibeamte im Dienst.
  4. DJedermann.
  5. ENiemand.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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