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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 287

Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat.
  2. BDer Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat.
  3. CDer Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt.
  4. DDer Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat.✓ richtig
  5. EDer Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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