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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 285

Was ist richtig? Die Jagdgenossenschaft kann nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Jagd ruhen lassen.✓ richtig
  2. Bdie gesetzlich zulässige Anzahl der Pächter beschränken.
  3. Cdie gesetzlich zulässige Anzahl der entgeltlichen Erlaubnisscheine beschränken.
  4. Ddie gesetzlich zulässige Anzahl der unentgeltlichen Erlaubnisscheininhaber beschränken.
  5. Edie Jagd für eigene Rechnung durch angestellte Jäger ausüben lassen.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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