Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 285
Was ist richtig? Die Jagdgenossenschaft kann nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde ...
Antwortmöglichkeiten
- Adie Jagd ruhen lassen.✓ richtig
- Bdie gesetzlich zulässige Anzahl der Pächter beschränken.
- Cdie gesetzlich zulässige Anzahl der entgeltlichen Erlaubnisscheine beschränken.
- Ddie gesetzlich zulässige Anzahl der unentgeltlichen Erlaubnisscheininhaber beschränken.
- Edie Jagd für eigene Rechnung durch angestellte Jäger ausüben lassen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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