Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 284
Wann dürfen Saufänge angelegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei Ausbruch der Schweinepest im Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
- BBei einer Überpopulation von Schwarzwild.
- CNach Genehmigung durch die zuständige Jagdbehörde.✓ richtig
- DBei einer untragbaren Zunahme der Wildschäden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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