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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 281

Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADem zuständigen Jagdschutzberechtigten.✓ richtig
  2. BDem zuständigen Jagdgenossenschaftsvorsitze nden.
  3. CBestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten.✓ richtig
  4. DSpaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten.
  5. EJedem, der während der Jagdausübung danach fragt.

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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