Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 279
Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem "Reinertrag der Jagd"?
Antwortmöglichkeiten
- ADen Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten.
- BDen Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft.✓ richtig
- CDen Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung.
- DAlle im direktem Zusammenhang mit der Jagd stehenden Einnahmen des Jagdausübungsberechtigten (z. B. Wildbretverkauf, entgeltliche Abschusserlaubnisse, entgeltliche Begehungsscheine) abzüglich der im direktem Zusammenhang mit der Jagd stehenden Ausgaben (z. B. Jagdbezirksunterhaltung, Hochsitzbeschaffung, Futtermittel).
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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