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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 278

Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube erlegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur außerhalb der Brut- und Setzzeit.
  2. BJa, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern.
  3. CJa, aber nur, wenn sie herrenlos ist.
  4. DNein, verwilderte Haustauben dürfen nicht erlegt werden.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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