Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 278
Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube erlegen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur außerhalb der Brut- und Setzzeit.
- BJa, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern.
- CJa, aber nur, wenn sie herrenlos ist.
- DNein, verwilderte Haustauben dürfen nicht erlegt werden.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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