Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 276
In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.✓ richtig
- BBei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.✓ richtig
- CEin angeschweißter Keiler zerstört durch Anfliehen einen Weidezaun.
- DEine Rotte Schwarzwild bricht auf einem frisch eingesäten Maisacker.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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