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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 273

In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden. Welche Aussagen sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn kein Weidevieh auf der Weide ist, darf dort auch gejagt werden.✓ richtig
  2. BEingezäunte Viehweiden sind kein befriedeter Bezirk.✓ richtig
  3. CIn eingezäunten Viehweiden darf nicht gejagt werden.
  4. DEingezäunte Viehweiden dürfen durch den Jagdausübungsberechtigten nicht betreten werden.
  5. EWildschäden in eingezäunten Viehweiden sind generell nicht ersatzpflichtig.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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