Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 267
Welche Art zählt als einziger Rabenvogel gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zu den Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen?
Antwortmöglichkeiten
- AElster
- BEichelhäher
- CKolkrabe✓ richtig
- DDohle
- ESaatkrähe
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.