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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 262

Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVon der Jagdgenossenschaft.
  2. BVom Jagdpächter.
  3. CVon der Jagdgenossenschaft und/oder dem Jagdpächter.
  4. DVon der Gemeinde.
  5. EVom Landkreis.
  6. FVon niemandem.✓ richtig

Lösung

Antwort F ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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