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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 259

Welche Aussagen treffen bezüglich der Abschussmeldung/Streckenli ste zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist wöchentlich jeweils zum Ende der Woche bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
  2. BDie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist monatlich jeweils zum Monatsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
  3. CDie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jeweils für ein abgelaufenes Quartal bis spätestens eine Woche nach Quartalsende bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.✓ richtig
  4. DDie Streckenliste über erlegtes und verendetes Wild ist jährlich jeweils zum Ende des Jagdjahres bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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