Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 257
Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Nachsuchengespannen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.✓ richtig
- BDer Nachsuchenführer muss Jagdpächter sein.
- CDer Nachsuchenführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.
- DDer Nachsuchenhund muss brauchbar für die Nachsuche unter erschwerten Bedingungen sein.✓ richtig
- EAls Nachsuchenhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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