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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 249

Für welchen Elternteil gilt das Bejagungsverbot in der Brut- und Setzzeit?

Antwortmöglichkeiten

  1. AImmer nur für den weiblichen Teil.
  2. BImmer nur für den männlichen Teil.
  3. CBei einigen Wildarten gibt es keinen besonderen Schutz für Elterntiere.
  4. DFür beide, wenn der männliche Teil mit für die Aufzucht notwendig ist.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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