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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 245

Ein Spaziergänger nimmt ein vom Jagdausübungsberechtigten erlegtes Reh mit, das dieser kurzfristig abgelegt hat. Wie ist dieses Verhalten zu bewerten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Wilderei.
  2. BNach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Diebstahls.✓ richtig
  3. CNach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Fundunterschlagung.
  4. DWeil das Wild herrenlos ist, darf der Spaziergänger es mitnehmen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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