Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 237
In Ihrem Jagdbezirk gibt es eingezäunte Viehweiden und Forstkulturen. Dürfen Sie darin jagen?
Antwortmöglichkeiten
- AViehweiden nein, Forstkulturen ja.
- BJa, denn sie stellen keinen befriedeten Bezirk dar.✓ richtig
- CNein, da der Grundeigentümer den Zugang durch Zäune verwehrt.
- DNein, da es sich um einen befriedeten Bezirk handelt.
- EViehweiden ja, Forstkulturen nein.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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