Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 236
Ein von einem Jagdgast tödlich getroffener Fasan fällt in Sichtweite in einen Friedhof. Was ist zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AEr darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd.
- BDer Betreiber des Friedhofes hat das Recht der Aneignung.
- CDer Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.✓ richtig
- DDer Schütze darf zwar nachsuchen, muss aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofs abliefern.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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