Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg4 · Frage 231

Welche Aussagen über den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken mit Erlaubnis der unteren Jagdbehörde verwendet werden.✓ richtig
  2. BSchusswaffen dürfen in befriedeten Bezirken niemals verwendet werden.
  3. CDie Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gefährdung von Menschen nicht zu befürchten und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen ist.✓ richtig

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.